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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

Hinweis: Diese AGB bilden die von Franken Zaun festgelegten Geschäftsregeln ab. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Franken Zaun & Co, Inhaber Pars Parsil, Nürnberger Str. 47, 91154 Roth und seinen Kunden über den Verkauf und die Lieferung von Waren sowie – soweit vereinbart – Montage-, Demontage- und sonstige Werk- oder Dienstleistungen.

2. Vertragsschluss, Angebote und Konfiguratoren

Unverbindliche Anfragen und reine Preisberechnungen stellen noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar.

Soweit ein Konfigurator ausdrücklich eine verbindliche Bestellung ermöglicht, werden dem Kunden vor Abgabe der Bestellung die ausgewählten Leistungen, wesentlichen Produktmerkmale und die aktuelle Preiskalkulation zusammengefasst. Eine Bestellung wird erst nach der im jeweiligen Bestellablauf vorgesehenen Bestätigung bzw. Annahme durch Franken Zaun verbindlich.

Offensichtlich fehlerhafte, technisch unplausible oder widersprüchliche Eingaben können vor Annahme einer Bestellung zurückgewiesen oder zur Klärung gestellt werden.

3. Preise und Zusatzleistungen

Es gelten die im Angebot, Konfigurator oder Bestellprozess ausgewiesenen Preise. Material, Montage und zusätzliche Leistungen werden – soweit technisch möglich – getrennt ausgewiesen.

Zusatzarbeiten werden nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Kunden ausgeführt und berechnet.

Ergibt sich vor Ort ein zusätzlicher, bei Auftragserteilung nicht kalkulierbarer Aufwand, wird dieser vor Ausführung mit dem Kunden abgestimmt. Erst nach entsprechender Vereinbarung können zusätzliche Leistungen und Materialien gesondert berechnet werden.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Reine Materialbestellungen

Bei Bestellungen ohne Montage sind die Materialkosten grundsätzlich per Vorkasse zu zahlen. Bei vereinbarter Abholung kann alternativ Barzahlung bei Abholung vereinbart werden.

4.2 Aufträge mit Montage

Bei Aufträgen mit Montage werden die Materialkosten bei Bestellung im Voraus fällig. Die Montagekosten werden nach vollständiger Fertigstellung der vereinbarten Montageleistung fällig.

Der Kunde kann auf Wunsch den gesamten Auftragswert bereits im Voraus bezahlen.

4.3 Fälligkeit der Montagekosten und Skonto

Montagekosten sind grundsätzlich innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung bzw. Fertigstellung zu zahlen, soweit im Angebot oder auf der Rechnung keine abweichende Regelung vereinbart wurde.

Bei Zahlung innerhalb von 2 Kalendertagen kann grundsätzlich ein Skonto von 2 % auf die hierfür freigegebene Rechnungssumme gewährt werden. Franken Zaun kann im Einzelfall einen höheren Skontosatz anbieten. Maßgeblich ist der jeweils auf Angebot oder Rechnung ausdrücklich ausgewiesene Skontosatz.

Barzahlung kann, soweit im konkreten Auftrag vereinbart, ebenfalls erfolgen.

4.4 Online-Zahlungsarten

Soweit im jeweiligen Checkout technisch verfügbar, können insbesondere Vorkasse/Überweisung, Kreditkarte, Debitkarte, Klarna, Apple Pay, Google Pay und weitere im Checkout angezeigte Zahlungsarten angeboten werden. PayPal wird nicht angeboten.

Ein Anspruch auf eine bestimmte elektronische Zahlungsart besteht nur, wenn diese im konkreten Bestellprozess tatsächlich angeboten wird.

5. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Materialkosten Eigentum von Franken Zaun, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6. Lieferung, Versand und Lieferzeiten

Versand- und Lieferkosten richten sich nach Produkt, Gewicht, Abmessungen, Versandart und Lieferort. Die jeweils anfallenden Kosten werden vor verbindlicher Bestellung bzw. im Angebot ausgewiesen.

6.1 Zaun und Container

  • Bei Lieferung im Umkreis von bis zu 50 km um Roth erfolgt die Lieferung bei verfügbarer Ware in der Regel innerhalb von etwa 5 Tagen.
  • Bei weiter entfernten Lieferorten bzw. Speditionsversand beträgt die voraussichtliche Lieferzeit in der Regel etwa 7 bis 14 Tage.

6.2 Markisen

Die voraussichtliche Lieferzeit beträgt – abhängig von Ausführung und Konfiguration – in der Regel etwa 15 bis 30 Tage.

6.3 Terrassenüberdachungen

Die voraussichtliche Lieferzeit beträgt – abhängig von Ausführung und Konfiguration – in der Regel etwa 20 bis 35 Tage.

Bei den genannten Lieferzeiten handelt es sich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin zugesagt wurde, um voraussichtliche Angaben.

7. Lieferverzögerungen und Terminverschiebungen

Franken Zaun haftet nicht für Verzögerungen, soweit diese auf Umständen beruhen, die Franken Zaun nicht zu vertreten hat. Hierzu können insbesondere Hersteller- oder Lieferantenverzögerungen, außergewöhnliche Transportprobleme, höhere Gewalt oder sonstige von Franken Zaun nicht beherrschbare Umstände gehören.

Montagearbeiten werden grundsätzlich auch bei Regen oder Kälte durchgeführt, sofern eine sichere und fachgerechte Ausführung möglich ist.

Ist eine sichere oder fachgerechte Durchführung aufgrund außergewöhnlicher Witterung oder anderer nicht von Franken Zaun zu vertretender Umstände nicht möglich, kann ein Montage- oder Liefertermin verschoben werden. Der Kunde wird hierüber so früh wie möglich informiert.

8. Abholung und Nichtabnahme

Die Nichtabholung oder Nichtannahme bereits verbindlich bestellter Ware befreit den Kunden nicht automatisch von seiner Zahlungspflicht.

Entstehen Franken Zaun durch eine vom Kunden zu vertretende Nichtabholung oder Nichtannahme zusätzliche Kosten, insbesondere Lager-, Rücktransport-, erneute Zustell- oder Speditionskosten, können diese dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.

9. Stornierung

9.1 Individuelle Konfigurationen und Sonderbestellungen

Bei individuell konfigurierten oder speziell für den Kunden bestellten Waren ist eine freiwillige Stornierung nach verbindlicher Bestellung grundsätzlich nur möglich, solange Franken Zaun die Bestellung beim Hersteller oder Lieferanten noch nicht verbindlich ausgelöst hat und eine Stornierung dort noch möglich ist.

Ist die Bestellung bereits ausgelöst, die Produktion begonnen oder eine Stornierung beim Hersteller nicht mehr möglich, besteht kein vertraglicher Anspruch auf freiwillige Stornierung. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.

9.2 Zaunbestellungen

Eine Stornierung von Zaunbestellungen kann zugelassen werden, soweit die Bestellung noch stornierbar ist. Bereits entstandene und nachweisbare Kosten, insbesondere Versand-, Rücktransport-, Lieferanten-, Beschaffungs- oder vergleichbare Aufwendungen, können dem Kunden in Rechnung gestellt bzw. von einer Rückzahlung abgezogen werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

10. Änderungen nach Bestellung

Änderungen an Maßen, Farbe, Ausstattung, Ausführung oder sonstigen Bestelldaten sind nur möglich, solange die Bestellung oder Produktion noch nicht begonnen wurde und die Änderung durch Hersteller oder Lieferant noch umgesetzt werden kann.

Durch nachträgliche Änderungen können Mehrkosten und längere Lieferzeiten entstehen. Diese werden vor Umsetzung der Änderung mit dem Kunden abgestimmt.

11. Kundenvorgaben und falsche Angaben

Der Kunde ist verpflichtet, alle für Planung, Lieferung und Montage erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen. Hierzu gehören insbesondere Maße, Montageort, Untergrund, Wandaufbau, vorhandene Dämmung, Zufahrt, Leitungen sowie sonstige für die Ausführung relevante Besonderheiten.

Stellt sich vor Ort heraus, dass Angaben des Kunden unrichtig oder unvollständig waren und dadurch ein zusätzlicher, bei Auftragserteilung nicht kalkulierbarer Aufwand entsteht, wird dieser Mehraufwand vor Ausführung mit dem Kunden abgestimmt. Zusätzlich erforderliche Leistungen und Materialien können nach entsprechender Vereinbarung gesondert berechnet werden.

Ist eine Montage aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben nicht durchführbar und hat Franken Zaun den Hinderungsgrund nicht zu vertreten, können bereits erbrachte Leistungen, Anfahrt, tatsächlich entstandene Aufwendungen sowie weitere vom Kunden verursachte Mehrkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

12. Bauseitige Voraussetzungen

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Montageort zum vereinbarten Termin zugänglich und montagebereit ist.

  • Eine ausreichend freie und geeignete Zufahrt muss vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, ist dies bereits im Konfigurator bzw. spätestens vor Terminvereinbarung anzugeben.
  • Bei Zaunmontagen müssen nutzbares Wasser und ein geeigneter Stromanschluss zugänglich sein.
  • Besondere örtliche Gegebenheiten, die den Arbeitsaufwand erhöhen können, sind vorab mitzuteilen.

Zusätzlicher Aufwand aufgrund nicht mitgeteilter oder abweichender örtlicher Bedingungen kann nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

13. Transportschäden

Der Kunde wird gebeten, die Ware bei Entgegennahme auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen und solche Schäden möglichst unmittelbar gegenüber dem Frachtführer bzw. der Spedition zu dokumentieren und anzuzeigen.

Bei erkennbaren Beschädigungen sollte der Schaden zusätzlich unverzüglich Franken Zaun gemeldet und – soweit möglich – fotografisch dokumentiert werden.

Die gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch eine unterlassene sofortige Meldung nicht ausgeschlossen.

14. Gewährleistung und Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsrechte.

Zusätzliche Garantien bestehen nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich als Garantie zugesagt wurden.

15. Widerrufsrecht von Verbrauchern

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen sein.

16. Verbraucherstreitbeilegung

Franken Zaun & Co ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.